Fördermöglichkeiten für Ihr BHKW

 

Wie unterstützt der Staat Ihre Investition in die Zukunft?

Die öffentliche Hand fördert den Einsatz von BHKW auf Bundes- und Landesebene mit verschiedenen Programmen, die einer regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung unterliegen.

Zurzeit gibt es:

  • Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G)
    durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (dieses Gesetz wird im Januar 2016 erneuert).
  • Die Förderung von Mini-KWK-Anlagen
    Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Hocheffiziente KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW.
  • Das Energiesteuergesetz
    Ein Blockheizkraftwerk gehört zu den steuerbegünstigten Anlagen nach dem Energiesteuergesetz. Die Energiesteuer muss zunächst auf alle Energieträger gezahlt werden, die als Brennstoffe für Blockheizkraftwerke dienen (z. B. Heizöl, Erdgas oder Pflanzenöl). Der BHKW-Betreiber erhält auf Antrag die Energiesteuer für den im Blockheizkraftwerk eingesetzten Brennstoff zurück. Die Zuständigkeit liegt bei den Hauptzollämtern.
  • Kredit-Förderprogramme von der KfW
  • Fördermöglichkeiten auf Landesebene

Sprechen Sie uns an! Wir sind stets mit den aktuellen Förderbedingungen ­vertraut und erklären Ihnen, wie Sie Ihre Investition optimieren können.